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Auf allen Fracht- und Fahrgastschiffen über 500 BRZ ist ein Bereitschaftsboot gemäß SOLAS Übereinkommen Ausrüstungspflicht. Für Ro-Ro-Fahrgastschiffe sind zwei Bereitschaftsboote vorgeschrieben, von denen mindestens eines ein schnelles Bereitschaftsboot sein muss.
Bereitschaftsboote sind ausschließlich zur Fremdrettung vorgesehen, wohingegen Rettungsboote als Überlebensfahrzeuge an Bord zur Eigenrettung der Besatzung und der Fahrgäste zur Verfügung stehen. Rettungs- und Bereitschaftsboote sind zwischen 3,80 m und max. 8,50 m lang und werden nach LSA-Code (siehe auch rechtliche Vorschriften) und internationalen Prüfkriterien gebaut und zugelassen. Eine sinnvolle Zusatzausstattung insbesondere für die Bereitschaftsboote stellt das MOB Rettungssystem von Jason´s Cradle
Rettungs- und Bereitschaftsboote, die in der Handelsschifffahrt bzw. der Berufsschifffahrt eingesetzt werden, müssen den Vorschriften von SOLAS und MED entsprechen und enthalten eine Mindestausrüstung.
Die Rettungs- und Bereitschaftsboote müssen jährlich gewartet werden. Das Maritime Safety Council (MSC) empfiehlt die Wartung durch einen vom Hersteller zertifizeirten Betrieb.
MARITIMUS vertreibt und betreut Bereitschaftsboote (Rescue Boats) und Bereitschaftsboote (Fast Rescue Boats oder FRB) von unseren Partnern.
Wir beraten Sie gerne und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.